Qualitätsmanagement - oder ...
man riskiert das letzte Hemd
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 06.06.2002


In den letzten Jahren werden dem Verbraucherschutz und damit einher gehend der Lebensmittelsicherheit in der EU und in Deutschland ein wachsender Stellenwert eingeräumt.

Ob es sich um Produzenten, Verarbeiter oder Händler handelt - alle, die an dem Prozeß der Erstellung von Produkten beteiligt sind, die für Verbraucher bestimmt sind, haben eine wachsende Anzahl an Gesetzen, Verordnungen und Normen einzuhalten.

Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Lebensmittelhygieneverordnung, Futtermittelgesetz, Produkthaftungsgesetz, Infektionsschutzgesetz, Arzneimittelgesetz, Milch-Güteverordnung, Handelsklassengesetz, Hühner-Salmonellen-Verordnung, Markengesetz seien in diesem Zusammenhang als Beispiele genannt.

Doch was geschieht, wenn in der Produktionskette "etwas passiert"? Wer den gesetzlichen Anforderungen sowie der allgemeinen Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, riskiert zumindest eine Verschuldungshaftung wegen grober Fahrlässigkeit des Unternehmens. Zudem plant die EU, dass Landwirte künftig stärker in Qualitätsmanagementsysteme der Nahrungsmittelproduktion eingebunden werden müssen.

 
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