Vogelgrippe:
Vorgezogene Stallpflicht ab 17. Februar
Um eine Ausbreitung der
Vogelgrippe zu verhindern, gilt in Deutschland ab heute, dem 17. Februar 2006
wieder eine Stallpflicht für Geflügel. Damit muß in Deutschland zum zweiten
Mal innerhalb weniger Monate Nutzgeflügel wie Hühner, Fasane, Enten oder Gänse
wieder im Stall untergebracht werden.
Bei Verstößen gegen
die Verordnung drohen Strafen von bis zu 25.000 Euro.
Das
Verbot der Freilandhaltung sollte ursprünglich erst am 1. März gelten, wegen
der akuten Fälle auf Rügen wurde die Maßnahme vorgezogen. Die Stallpflicht gilt
voraussichtlich bis Ende April. Zugleich trat ein bundesweites Verbot von Geflügelausstellungen
und -märkten in Kraft.
Vogelgrippe:
Auf Rügen 13 Fälle von H5N1 bestätigt
Auf Rügen ist die Zahl der
Tiere, bei denen das gefährliche Virus H5N1 nachgewiesen wurde, inzwischen auf
13 gestiegen.
Die beiden Schwäne, die in der letzten Woche
tot auf Rügen gefunden wurden, waren mit hoch pathogenem Influenzavirus vom Typ
H5N1/Asia infiziert. Dieses bestätigt das Friedrich- Loeffler-Institut. Der Erreger
wurde mittels molekularbiologischen Nachweisverfahren eindeutig nachgewiesen.
Am Donnerstag Abend wurden zehn weitere Nachweise von Vogelgrippe/H5N1 bestätigt.
Die neun Schwäne und eine Gans waren auf der Insel Rügen verendet.
Auch
in Polen schreibt eine neue Verordnung wieder die Stallpflicht für Geflügel
vor, obwohl in Polen bisher noch kein Vogelgrippe-Fall nachgewiesen wurde. Sofern
kein Stall zur Verfügung steht, muß der Auslauf eingezäunt und überdacht
werden, um den Kontakt der Tiere mit Wildvögeln zu verhindern.
Neue
Vogelgrippe-Fälle traten in Griechenland und Rumänien auf.
Verordnung
zur Geflügelaufstallung
Die "Verordnung zur Aufstallung
des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest" vom 15. Februar 2006
finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV): ... zur Verordnung