Das bekannte nationale sechseckige Ökozeichen gibt es
nun auch erweitert als hessisches Ökozeichen „Bio-Siegel-HESSEN“.
Bio-Siegel-HESSEN
Das
Siegel soll den regionalen Charakter von hessischen Bioprodukten dem Verbraucher
gegenüber betonen und den Absatz dieser Produkte fördern. Träger des Siegels sind
das Land Hessen und die Marketinggesellschaft „Gutes aus Hessen“ (MGH), die das
Siegel verwaltet und umsetzt. Die MGH ist der Lizenzgeber des Siegels.
Vertragliche
Lizenznehmer können Mitgliedsorganisationen des MGH sein, z.B. Erzeugergemeinschaften,
Verbände, die wiederum Verträge mit Zeichennutzern abschließen können. Zeichennutzer
können z. B. die Mitgliedsbetriebe sein.
Der Einzelbetrieb
kann das Siegel dann für die vertraglich genannten Produkte entsprechend den Bestimmungen
verwenden. Bei Einzelbetrieben, die keiner Organisation angehören, die Lizenznehmer
ist, kann auch die MGH als Lizenznehmer fungieren.
Hohe
Produktions- und Qualitätsstandards
Grundlage des Biosiegels
ist die EG-Ökoverordnung, wobei aber höhere Standards verlangt werden:
Komplett
durchgeführte Umstellung des Betriebes auf Bioanbau,
Erfüllung
der Handelsklassen Extra, 1 oder 2 bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, weiterhin
strenge Bestimmungen bei Fleisch.
Die Bestimmungen
zur Herkunft der Produkte sehen z.B. bei pflanzlichen Produkten vor, daß
der Anbau zu 100 % in Hessen erfolgen muß, bei der Erzeugung von Rindfleisch,
Kalbfleisch, Schweinefleisch und Lammfleisch müssen die Tiere spätestens ab dem
Alter von 6 Wochen in Hessen gehalten werden.
Bei Verarbeitungsprodukten
müssen die jeweiligen Agrarrohprodukte (z. B. Milch bei Milcherzeugnissen)
aus hessischer Erzeugung stammen. Die übrigen Zutaten können aus anderen Regionen
bezogen werden, sie müssen natürlich aus Bioerzeugung sein und auch sonst die
Qualitäts- und Erzeugungsbestimmungen des Biosiegels erfüllen.
Durch
ein Qualitätssicherungssystem soll sichergestellt werden, daß die Bedingungen
für die Nutzung des Siegels eingehalten werden. Dieses System sieht u.a. vertraglich
festgelegte Betriebskontrollen durch eine zugelassene Kontrollstelle vor.
Kosten
Die
zusätzlich erforderliche Kontrolle auf die Einhaltung der Qualitäts- und Erzeugungsbestimmungen
des Biosiegels ist kostenpflichtig.
Fragen zu weiteren eventuell
anfallenden Kosten, z B. Mitgliedschaft im MGH, Nutzungskosten an den Lizenznehmer
usw. oder Fragen zum neuen regionalen Siegel können an die MGH gerichtet
werden.
Weitere
Informationen / Kontakt / Fragen
Marketinggesellschaft
„Gutes aus Hessen“ GmbH (MGH) Homburger Str. 9 61169 Friedberg |
Tel. Fax E-Mail Internet | 06031 / 73235 06031 / 93061 info@gutes-aus-hessen.de
www.gutes-aus-hessen.de |
Informationen
außerdem unter www.bio-siegel-hessen.de,
wo auch das Handbuch für das Bio-Siegel HESSEN mit sämtlichen Bestimmungen
als pdf-Datei heruntergeladen werden kann.