EU
Das Verbot der Verfütterung von Tiermehl an alle Nutztiere ist in
der EU ab dem 01.01.2001 verboten. Fischmehl darf weiter an Fische, Schweine
und Geflügel verfüttert werden, sofern in den Mitgliedstaaten
ausreichende Kontrollen existieren. Auch Tierfette dürfen weiter
verwendet werden, wenn die Eiweiße herausgefiltert werden.
Deutschland
Neben der Verfütterung von Tiermehl ist in Deutschland seit dem 02.12.2000
auch die Verfütterung von Fischmehl an Nutztiere verboten. Ausgenommen
ist lediglich die Verfütterung von Fischmehl an Fische.
Konsequenzen für den Saatgutmarkt
Die Sojapreise liegen bereits seit einiger Zeit auf Rekordniveau und zogen
seit Beginn der BSE-Krise in Frankreich weiter an. Der Preisanstieg in
der EU war dabei stärker ausgeprägt, wie aus der Kursentwicklung
am Umschlagplatz Rotterdam ersichtlich wird. Einen Rekordanstieg konnten
jedoch die seit Monaten vor sich hin dümpelnden Preise für Futtererbsen
am internationalen Markt für sich verbuchen. Seit Beginn der BSE-Krise
schnellten die Kurse regelrecht in die Höhe.
Prognose
Körnerleguminosen liegen als Ersatzproteine für Tiermehl voll
im Trend. Für die nächste Saison wird Saatgut heiß begehrt
sein und somit wird die Nachfrage sprunghaft steigen. Das Problem: Leguminosensaatgut
ist alles andere als reichlich am Markt verfügbar. Die rückläufige
Vermehrungsfläche der letzten Jahre und zuletzt niedrige Erträge
begrenzen das Angebot.
Der zu erwartende Nachfrageschub wird die Preise für
Saatgut daher empfindlich ansteigen lassen. Kümmern Sie sich daher
rechtzeitig um den Zukauf der benötigten Sorten und Mengen.
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