Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und
Verbraucherschutz (HMULV) hat im Jahr 2004 bei Kontrollen
keine Überschreitung des Dioxingrenzwertes von 3 Piccogramm
(3 Billionstelgramm) / g Fett bei hessischen Freilandeiern
festgestellt.
Dioxin-Kontrollen sollen weitergeführt
werden
Nach Aussage des Ministeriums sollen die Kontrollen zum
Schutz der Verbraucher weitergeführt und in den nächsten
Tagen verstärkt werden. Ein Schwerpunkt der Kontrollen soll
dabei auf die Legehennenhaltungen gelegt werden, wo Hennen
immer auf gleichen Flächen gehalten werden.
Im Jahr 2004 wurden im Auftrag Hessens in der Land- und
Forstwirtschaftlichen Untersuchungsanstalt in Kiel Eier
aus Freiland- und Intersivnutzung getestet. Alle Proben
lagen unter 0,1 Piccogramm (pg)/ g Fett. Hessen hat
die Untersuchungen in Hinblick auf die ab 2005 auch für
Freilandeier geltende EU-Richtlinie vorsorglich durchgeführt.
Das HMULV betont, daß es sich bei der Dioxin-Höchstmenge
um einen Vorsorgegrenzwert handelt. Für Verbraucher, die
Eier mit entsprechenden Dioxinwerten in der Vergangenheit
verzehrt haben, bestehe deshalb keine konkrete Gesundheitsgefahr.
Eier aus Freilandhaltung enthalten nicht zwangsläufig mehr
Dioxine als solche aus Batteriehaltungen. Dies gilt nur
für Eier von Hühnern, die auf Böden leben, die eine überdurchschnittliche
Belastung mit Dioxinen aufweisen und dort auch beim Picken
erhöhte Bodenmengen mit aufnehmen. Als weitere mögliche
Eintragsquelle für Dioxine kommt nach Aussage des HMULV
auch die Aufnahme von Bodentieren, wie z.B. Regenwürmer,
die aus belasteten Böden Dioxine aufnehmen und speichern
können, in Frage. Auch sei zu berücksichtigen, daß
frei laufende Hühner in der Regel länger als Käfighühner
leben und sich deshalb auch im Laufe der Zeit größere Mengen
an Dioxinen im Fettgewebe anreichern können.
Als weitere Ursachen werden verschiedene Auswirkungen auf
die oberflächennahe Erdschicht im Auslaufbereich der Legehennen
vermutet: Ausbringung belasteter Düngemittel auf dem Auslaufgelände,
Verbrennung von Abfällen auf dem Gelände und Ausbringung
der Asche, Hydrauliköle, alte Holzanstriche oder andere
belastete Gegenstände im Haltungsbereich der Hühner.
Dioxin-Kontrollen auch bei anderen
landwirtschaftlichen Produkten
Nach Aussage des HMULV sollen in Hessen nicht nur Eier,
sondern auch Milch, Fleisch und Gemüse auf Dioxin untersucht
werden. Bei einer gerade durchgeführten Untersuchung über
die Dioxinbelastung von Schweinefleisch, dabei vor allem
im Schweinefett, wurden auch hier keinerlei kritische Dioxinwerte
festgestellt.
Hintergrund
Rechtliche Grundlage zur Bewertung von Rückstandskontaminanten
in Lebensmitteln ist die VO (EG) 2375/2001 vom
29. November 2001 zur Änderung der VO (EG) 466/2001
zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten
in Lebensmitteln. In Abschnitt 5 Nr. 5.4 sind
bezüglich Dioxingehalte in Hühnereiern und Eiprodukten ein
Grenzwert, ausgedrückt in Toxizitzätsäquivalenten der WHO
festgelegt. Für diese Lebensmittel beträgt der Grenzwert
3 Piccogramm (pg) / g Fett (WHO-PCDD/F-TEQ).
Mit der Verordnung (EG) 684/2004 zur Änderung
der VO (EG) 466/2001 hinsichtlich Dioxinen wurde
die Festsetzung von Höchstgehalten für Dioxinen in Eiern
aus extensiven Haltungsformen zunächst bis zum 31.12.2004
ausgesetzt.
Quelle: |
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
Pressestelle
E-Mail: presse@hmulv.hessen.de
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