Nachdem
Frankreich ein Impfprogramm begonnen hat (siehe auch "Rückblick")
und auch die Niederlande die Impfung von Hobbygeflügel und einiger Nutzgeflügel-Bestände
planen, kommen erste Reaktionen von den Exportmärkten. Rund 20 Staaten,
darunter auch die USA erließen ein Importverbot für Geflügel und Geflügelfleischprodukte
aus Südostfrankreich. Japan hat gehen Frankreich bereits ein Einfuhrverbot für
französisches Geflügel verhängt und droht jetzt den Niederlanden ebenfalls
mit einem Importverbot.
Aufgrund der täglich neuen
Meldungen über die Ausbreitung der Vogelgrippe könnte - aufgrund
der ständigen Präsenz des Themas in den Medien - ist nicht auszuschließen,
das die Konsumzurückhaltung bei Geflügelprodukten stärker werden
könnte.
Beraten
wird zur Zeit noch über die Frage einer Impfung. Diskutiert wird zudem, ob
betriebsfremde Personen die Geflügelstallungen nicht mehr betreten dürfen.
Auf Grund der ausführlichen
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Gründe und die Art der Beschränkungen
ist nach Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) eine Irreführung der Verbraucher ausgeschlossen.
02.03.2006 | Europa:
Bisher durch H5N1 betroffene Länder (Liste nicht vollständig): - Deutschland
(Schwäne, Enten, Habicht, Katze),
- Bosnien-Herzegowina (Schwäne),
- Bulgarien (Schwäne),
- Dagestan (Nutztierbestände)
- Frankreich
(Ente, Puten-Nutztierbestand),
- Georgien (Schwäne),
- Griechenland
(Schwäne),
- Italien (Schwäne),
- Kroatien (Schwan),
- Österreich
(Schwäne),
- Rumänien (Hausgeflügel),
- Slowenien (Schwäne),
- Süd-Rußland/Region Stawropol (Nutztierbestände),
- Ungarn
(Schwäne),
- Schweden (Enten)
- Schweiz (Ente),
- Serbien
(Schwan, H5N1 noch nicht bestätigt).
Deutschland: Nachweis des
Virus H5N1 bundesweit in fünf Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein,
Baden-Württemberg, Brandenburg und Bayern) bei 136 toten Tieren, 123 davon in
Mecklenburg-Vorpommern. |
02.03.2006 | Deutschland:
Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer berät in Berlin mit Vertretern der Geflügelwirtschaft
und Experten über weitere Maßnahmen gegen die Vogelgrippe. Dabei soll auch erörtert
werden, wie sinnvoll eine vorsorgliche Impfung von Nutzgeflügel ist. |
01.03.2006 | Deutschland:
Erste Infektion bei einer Katze auf Rügen mit dem H5N1-Virus der asiatischen
Variante nachgewiesen. Ab sofort gelten bundesweit in Infektionsgebieten verschärfte
Schutzmaßnahmen für Haustiere. |
01.03.2006 | Schweden:
Bestätigung der Tierseuche bei zwei Wildenten in der Nähe der Stadt Oskarshamn
in der südschwedischen Region Smaland. |
01.03.2006 | Schweiz:
Bestätigung, daß der am am 26.02.2006 in Genf gefundene Gänsesäger
(Ente), bei dem das H5-Virus gefunden worden war, an der H5N1 verendet ist. |
27.02.2006 | Frankreich:
Start von Massenimpfungen gegen die Vogelgrippe im Departement Landes im Südwesten.
Mehr als 300.000 Gänse und Enten sollten in das Programm aufgenommen werden.
Frankreich ist der größte Geflügel-Produzent Europas und setzt pro Jahr 6 Milliarden
Euro um. |
25.02.2006 | Frankreich:
Erste Infektion bei Nutzgeflügel in Europa nachgewiesen. In einem Putenzuchtbetrieb
nahe Lyon hatte H5N1 rund 400 Tiere getötet. Die übrigen 11.000 Tiere wurden
notgeschlachtet. |
23.02.2006 | Deutschland:
Der Verdachtsfall auf H5N1 in einem gekeulten Hausgeflügelbestand auf Rügen hat
sich nicht bestätigt. Es liegen weiterhin nur Nachweise bei Wildvögeln vor. |
21.02.2006 | Kroatien:
H5N1 wurde bei einem verendeten Schwan an der kroatischen Adriaküste bestätigt. |
18.02.2006 | Frankreich:
H5N1-Erreger bei einer toten Wildente, die in der Gemeinde Joyeux im Nordosten
von Lyon gefunden wurde, nachgewiesen. Aus einer 10 km-Sicherheitszone dürfen
keine Geflügelprodukte herausgebracht werden. Für Großbetriebe gilt Stallpflicht,
kleine Züchter müssen die Hühner wenigstens durch ein Drahtgitter vor Kontakten
mit Wildvögeln schützen. |
18.02.2006 | Österreich:
Allgemeine Stallpflicht für Nutzgeflügel. Von den beiden Schwänen, die am 13.02.2006
im Gebiet des Kraftwerks Mellach bei Graz aufgefunden wurden, ist in einem Fall
das Virus H5N1 bestätigt worden. In einer 3 km-Schutzzone ist den Geflügelbetrieben
der Handel mit lebendem Geflügel, Geflügelfleisch, Eiern und Geflügelprodukten
untersagt. In einer 10 km-Überwachungszone kann lebendes Geflügel, Geflügelfleisch,
Eier und Geflügelprodukte nur nach behördlicher Genehmigung von den Geflügelbetrieben
verbracht werden. |
| Polen:
Eine neue Verordnung schreibt wieder die Stallpflicht für Geflügel vor, obwohl
in Polen bisher noch kein Vogelgrippe-Fall nachgewiesen wurde. Sofern kein Stall
zur Verfügung steht, muß der Auslauf eingezäunt und überdacht werden, um den Kontakt
der Tiere mit Wildvögeln zu verhindern. |
17.02.2006 | Deutschland:
Beginn der vorgezogenen Stallpflicht für Geflügel. Damit muß in Deutschland zum
zweiten Mal innerhalb weniger Monate Nutzgeflügel wie Hühner, Fasane, Enten oder
Gänse wieder im Stall untergebracht werden. Bei Verstößen gegen die Verordnung
drohen Strafen von bis zu 25.000 Euro. Die "Verordnung zur Aufstallung
des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest" vom 15. Februar 2006
finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV): ... zur Verordnung |
14.02.2006 | Deutschland:
H5N1-Infektion bei zwei toten Schwänen auf der Ostsee-Insel Rügen. |
Anfang
Februar | Ungarn: In der Nähe von Csátajla und der Gemeinde Nagybaracska
im Komitat Bács-Kiskun wurden Anfang Februar tote Schwäne gefunden, die mit H5N1
infiziert waren. |