Die Europäische Kommission hat Frankreich, Luxemburg, Belgien,
die Niederlande, Deutschland, Italien, Irland, Griechenland, Spanien,
Portugal, Österreich und Finnland formell aufgefordert, innerstaatliche
Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Vorschriften über die absichtliche
Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt
zu erlassen und zu notifizieren. Die zwölf genannten EU-Staaten
haben die Frist vom 17.10.2002 für die Umsetzung der Richtlinie 2001/18/EG
vom 12.03.2001 in nationales Recht verstreichen lassen. Das Genehmigungsverfahren
für das Inverkehrbringen von GVO nach der neuen Richtlinie wird
nach wie vor für jeden Fall einzeln durchlaufen.
Neue Leitlinien: Zudem plant die EU-Kommission, neue Leitlinien
für die Koexistenz von genveränderten Organismen (GVO) und
konventionellen Pflanzen beim Ackerbau zu formulieren. Die Thematik
soll im Rahmen einer Konferenz am 24.04.2003 mit
Teilnehmern aus der Kommission, Industrie und Verbraucherverbänden
diskutiert werden.
Die Koexistenz soll nach den Worten von EU-Agrarkommissar Franz
Fischler sicherstellen, daß die EU-Landwirte wählen können,
ob sie konventionelles Saatgut, Öko-Saatgut oder GVO-Saatgut anbauen
wollen.
"Insbesondere stellt sich die Frage der Beherrschung von GVO-Beimischungen
in gentechnikfreien Sorten als Folge von Saatgutverunreinigung,
Einstäubung, Durchwuchs, Ernte- und Lagerpraktiken oder Transport",
heißt es in einer Presseerklärung der Kommission. Durch die unerwünschte
Beimischung könnten auch Einkommensverluste für konventionell bzw.
ökologisch wirtschaftende Landwirte entstehen, erklärte die Kommission.
Haftung: Bei der Frage der Haftung im Zusammenhang mit der
Koexistenz plädiert Fischler dafür, daß die Mitgliedsstaaten
selbst die Regeln für eventuelle Schadenersatzansprüche aufstellen.
Vorschlag der EU-Kommission an Agrar-Produzenten: Fischler
schlägt mehrere Möglichkeiten vor - von Sicherheitsabständen
zwischen den Feldern über Pufferzonen bis zur Überwachung bei Anbau,
Ernte und Lagerung. Möglich seien auch freiwillige Vereinbarungen
auf Regionalebene zwischen Landwirten und der Industrie, die sicherstellen,
dass in bestimmten Gebieten keine gentechnisch veränderten Kulturen
angebaut werden.