Qualitätsmanagement:
Good Manufacturing Practice

Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 06.06.2002


Hinter dem Begriff GMP (Good Manufacturing Practice - Gute Herstellungspraxis) verbirgt sich ein weiteres Qualitätssicherungssystem, das für bewährte und anerkannte Verfahren zur Herstellung und Kontrolle von Lebensmitteln steht. Das GMP-System ist für die Herstellung qualitativ hochwertiger Arzneimittel, Lebensmittel u. a. angewendet.

Entwickelt und veröffentlicht wurden die GMP-Systeme ursprünglich von der WHO (World Health Organization - Welt-Gesundheits-Organisation) zur Herstellung von Arzneimitteln (1968) mit der Zielsetzung, im Produktionsprozess nichts dem Zufall zu überlassen.

Die GMP ist in vier Grundsätze gegliedert:

  • Absicherung aller Arbeitsgänge bis hin zum Endverbraucher
  • Sicherstellung optimaler Produktionshygiene
  • Durchführung einer wirksamen und umfassenden Qualitätskontrolle bzw. -sicherung
  • Führen einer lückenlosen Dokumentation über Herstellung und Kontrolle

GMP-Systeme machen es für an der Nahrungsmittelkette beteiligte Unternehmen notwendig, die für den Herstellungsprozeß geltenden hygienischen Anforderungen an Gebäude, Fertigungsanlagen und Personal zu spezifizieren.

In den USA gibt es seit 1975 GMP-Regeln, die für die gesamte Nahrungsmittelindustrie gültig sind und Rechtsverbindlichkeit besitzen. Auch in anderen Ländern wie beispielsweise in Großbritannien existieren GMP-Regeln für den Lebensmittel- und Getränkesektor, die jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter besitzen, sondern lediglich Empfehlungen darstellen. GMP-Systeme finden zunehmend Eingang in die Rechtsanforderungen der Staaten.

In diesem Zusammenhang sind auch die Anforderungen an die sogenannte "Gute fachliche Praxis" in der Landwirtschaft zu sehen.

 
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