Hinter dem Begriff GMP (Good Manufacturing Practice - Gute Herstellungspraxis)
verbirgt sich ein weiteres Qualitätssicherungssystem, das für bewährte
und anerkannte Verfahren zur Herstellung und Kontrolle von Lebensmitteln
steht. Das GMP-System ist für die Herstellung qualitativ hochwertiger
Arzneimittel, Lebensmittel u. a. angewendet.
Entwickelt und veröffentlicht wurden die GMP-Systeme ursprünglich
von der WHO (World Health Organization - Welt-Gesundheits-Organisation)
zur Herstellung von Arzneimitteln (1968) mit der Zielsetzung, im
Produktionsprozess nichts dem Zufall zu überlassen.
Die GMP ist in vier Grundsätze gegliedert:
- Absicherung aller Arbeitsgänge bis hin zum Endverbraucher
- Sicherstellung optimaler Produktionshygiene
- Durchführung einer wirksamen und umfassenden Qualitätskontrolle
bzw. -sicherung
- Führen einer lückenlosen Dokumentation über Herstellung und
Kontrolle
GMP-Systeme machen es für an der Nahrungsmittelkette beteiligte
Unternehmen notwendig, die für den Herstellungsprozeß geltenden
hygienischen Anforderungen an Gebäude, Fertigungsanlagen und Personal
zu spezifizieren.
In den USA gibt es seit 1975 GMP-Regeln, die für die gesamte Nahrungsmittelindustrie
gültig sind und Rechtsverbindlichkeit besitzen. Auch in anderen
Ländern wie beispielsweise in Großbritannien existieren GMP-Regeln
für den Lebensmittel- und Getränkesektor, die jedoch keinen rechtsverbindlichen
Charakter besitzen, sondern lediglich Empfehlungen darstellen. GMP-Systeme
finden zunehmend Eingang in die Rechtsanforderungen der Staaten.
In diesem Zusammenhang sind auch die Anforderungen an die sogenannte
"Gute fachliche Praxis" in der Landwirtschaft
zu sehen.